SASS Plattdeutsche Ortsnamen Schleswig-Holsteins


Zur Einheitlichkeit der Aufstellung von mehrsprachigen Ortstafeln

Die Ziffer 2 des Erlasses des Schleswig-Holsteinischen Verkehrsministers vom 6. Juni 2007 über die Zulassung von mehrsprachigen Ortstafeln lautet:

„Wenn eine Aufstellung mehrsprachiger Ortstafeln vorgesehen ist, hat dies in der betreffenden Gemeinde bzw. dem betreffenden Ortsteil einheitlich zu erfolgen. Die Verwendung unterschiedlicher Ortstafeln in einer Gemeinde / einem Ortsteil ist unzulässig.“

Es war zu klären, ob „einheitlich“ auch „gleichzeitig“ bedeutet. Auf Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter des Verkehrsministeriums, Herrn Gehrmann, erklärte dieser:

Er sei in dieser Hinsicht schon mehrfach gefragt worden, z.B. von einer Großstadt, für die wegen der Vielzahl der Ortsschilder die Umsetzung in einem Zuge schwierig sei. Es sei keine Gleichzeitigkeit erforderlich. Es solle nur vermieden werden, dass aus Imagegründen ein mehrsprachiges Ortsschild aufgestellt werde, dann aber nichts mehr folge. Es sei auf der Basis einer Entscheidung, einheitlich mehrsprachige Ortstafeln aufzustellen, für die Umsetzung ein Stufenplan möglich. Die Umsetzung könne in mehreren Abschnitten erfolgen. Der Zeitraum, in dem die Umsetzung erfolge, müsse lediglich überschaubar sein.

Herr Gehrmann gibt gern nähere Auskünfte unter Telefon (04 31) 9 88 – 47 36.

Glinde, den 21.9.2007
Heinrich Thies
Fehrs-Gilde
thies@fehrs-gilde.de

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