SASS Plattdeutsche Ortsnamen Schleswig-Holsteins


Zur Schriftgröße auf Ortstafeln mit zusätzlichen Namensformen in Minderheiten- oder Regionalsprachen

In Nordfriesland (Schleswig-Holstein) und in der Lausitz (Brandenburg und Sachsen) und in einigen Gebieten Niedersachsens sind zweisprachige Ortstafeln schon vorhanden. Die Schriftgröße der zusätzlichen Namen (Friesisch bzw. Sorbisch) ist wie folgt festgelegt:

„Wenn die hochdeutsche Namensform 140 mm hoch ist, ist die zusätzliche Namensform 126 mm hoch.“
Dies gelte in der Regel, wenn nur der Ort zweisprachig sowie der Kreis (nur hochdeutsch) bezeichnet würden.

„Wenn die hochdeutsche Namensform 126 mm hoch ist, ist die zusätzliche Namensform 105 mm hoch.“
Dies gelte in der Regel, wenn der Ort zweisprachig sowie der Gemeindename und der Kreis (jeweils nur hochdeutsch) bezeichnet würden.

Damit es in Deutschland nicht zu einem Durcheinander in der Schriftgröße der zweiten Ortsnamen kommt, sollte die bisherige Praxis auch von den Niederdeutschen beachtet werden.

Nähere Auskünfte für Schleswig-Holstein gibt gern Herr Gemkow von der Verkehrsabteilung der Kreisverwaltung Nordfriesland, Tel (0 48 41) 67-456.

Glinde, den 22.8.2007
Heinrich Thies
Fehrs-Gilde
thies@fehrs-gilde.de