2.1.4.2.1 Formen des Präteritums (des Imperfekts, der Vergangenheit)

Erhalten sind nur das Personalsuffix -st in der 2. Person Singular und ein einheitliches Personalsuffix -en/-n im Plural („Einheitsplural“).

Das -n gilt dort, wo auch der Infinitiv so endet, s. hier.

Wenn der Stamm des Verbs auf d oder t endet, bleibt das Suffix -st unverändert, während es im Hochdeutschen -est lautet, s. die Formen bei arbeiden arbeiten. 

Bei den schwachen Verben sind die Präteritumsuffixe abgefallen, s. bei arven erben und arbeiden arbeiten. 

ik

holp

arv

arbeid

ich

half

erbte

arbeitete

du

holpst

arvst

arbeidst

du

halfst

erbtest

arbeitetest

he/se

holp

arv

arbeid

er/sie

half

erbte

arbeitete

wi

holpen

arven

arbeiden

wir

halfen

erbten

arbeiteten

ji

holpen

arven

arbeiden

ihr

halft

erbtet

arbeitetet

se

holpen

arven

arbeiden

sie

halfen

erbten

arbeiteten

Hinweis 1:

Zu wi:

In Nordniedersachsen z.T. we. Vgl. a. englisch we.

Zu ji:

In großen Teilen Dithmarschens und nördlich davon jüm, in Nordfriesland jem, in Angeln und westlich davon bis an Nordfriesland heran i, im östlichen Hamburg und östlich davon . Stellenweise auch jim und ju.

Zu se:

In Norderdithmarschen auch süm.

Hinweis 2:

Im Landesteil Schleswig außer einem südlichen Bereich (wie auch weitgehend in Ostfriesland sowie in Ostelbien) sind bei den schwachen Verben die Suffixe nicht abgestoßen worden. Die Normalform des Suffixes lautet -de. Zu Einzelheiten s. hier.

Hinweis 3:

Zur Konjugation der einzelnen schwachen Verben s. hier, der einzelnen starken und unregelmäßigen Verben s. hier.