3.1.4.4 Nachbemerkung Nichtnominativobjekt und Genitivobjekt (Satzergänzung im 3./4. Fall und Satzergänzung im 2. Fall)

  1. Einen von Verben und Adjektiven regierten Genitiv gibt es nicht. An die Stelle des Genitivobjektes tritt ein Objekt im Nichtnominativ mit einem anderen Verb. Auch ein Objektnebensatz kann an die Stelle treten.

    1. Ein Verb regiert im Hochdeutschen den Genitiv, z.B.

      Ik bruuk dienen Raat.
      Ich bedarf deines Rates.
      He wohrt sien Huut.
      Er wehrt sich seiner Haut.
      He maak sik klook, dat se all tostimmen deen.
      Er vergewisserte sich der Zustimmung aller.

    2. Ein Adjektiv regiert im Hochdeutschen den Genitiv, z.B.

      Dat is de Möh nich weert.
      Das ist der Mühe nicht wert.
      Ik bün dat leed.
      Ich bin dessen überdrüssig.
      Se kennt den Weg.
      Sie ist des Weges kundig.
      Se kümmer sik dorüm, dat de Kinner versorgt weren.
      Sie nahm sich der Versorgung der Kinder an.

  2. Auch Präpositionen, die im Hochdeutschen den Genitiv regieren, folgt im Niederdeutschen der Nichtnominativ, s. Absatz 2 c hier.

  3. Auch ein Genitvadverbial (eine Umstandsbestimmung im 2. Fall ist nicht möglich. Hier tritt ein nichtnominatives Adverbial (Umstandsbestimmung im 3./4. Fall) ein, s. hier.

  4. Dagegen gibt es einen von unbestimmten Mengenwörtern regierten Genitiv: Folgen diesen Mengenwörtern substantivierte Adjektive, bilden sie ein Genitivobjekt, s. Absatz 2 hier.