3.1.2.3.3 Weglassung des Vollverbs nach Modalverben

  1. Ein Vollverb wird im Mündlichen in einem Satz häufiger weggelassen, wenn der Satz ein Objekt oder ein Adverbial enthält und der Inhalt des Vollverbs bereits aus dem Zusammenhang bekannt ist.

    Diese Erscheinung tritt auf bei den Modalverben dörven dürfen, könen können, mögen mögen, möten müssen, schölen sollen, wüllen wollen, z.B.

    Mit Objekt:
    Ik dörv/kann/mag/mutt/schall/will dat (doon/laten).
    Ich darf/kann/mag/muss/soll/will das tun/lassen.
    Se will de Appeln (hebben).
    Sie will die Äpfel haben.

    Mit Adverbial:
    Ik dörv/kann/mag/mutt/schall/will  (gahn).
    Ich darf//mag/muss/soll/will zur Glinder Mühle gehen.
    Ik will lever morgen (kamen).
    Ich werde/möchte lieber morgen kommen.

  2. Ein Vollverb der Bewegung, das mit einer Präposition oder einem Adverb präfigiert ist, kann im Mündlichen ausfallen, wenn die Art der Bewegung bereits aus dem Zusammenhang bekannt ist. Das Präfix schließt sich dem Modalverb oder dem Verb laten lassen an.

    So entstehen präfigierte Modalverben, z.B.

    mitdörven/-könen/-laten/-möten/-schölen/-wüllen
    mitfahren dürfen/können/lassen/müssen/sollen/wollen

    Beispielssätze:

    Mit Präposition:
    Ik dörv mit(gahn). Ich darf mitgehen.

    Mit Adverb:
    Du kannst dörch(fohren). Du kannst durchfahren.
    Ik dörv röver(gahn).  Ich darf hinübergehen.
    He kann hen(gahn).  Er kann hingehen.
    Se lett em hen(lopen). Sie lässt ihn hinlaufen.
    Wi mööt los(gahn).  Wir müssen losgehen.
    Ji schüllt nu weg(flegen). Ihr sollt nun abfliegen.
    Se wüllt rop(gahn). Sie wollen hinaufgehen.

  3. Auch sonst fällt das Vollverb im Mündlichen öfter weg, wenn aus dem Zusammenhang bereits klar ist, worauf sich das Modalverb bezieht, z.B.

    Dörvst du weggahn? Ja, ik dörv (weggahn).
    Darfst du weggehen? Ja, ich darf weggehen.
    Kannst du kamen? Ja, ik kann (kamen).
    Kannst du kommen? Ja, ich kann kommen.