2.1.4.7 Nachbemerkung zur Konjugation in der Anredeform (Höflichkeitsform)

Sie lautet Se (in Dithmarschen Jüm, in Norderdithmarschen a. Süm) und stellt grammatisch die 3. pers. plur. dar, so dass das Verb/Hilfsverb das Personalsuffix (die Beugungsendung) -t, s. hier, erhält, z.B.

Fro/Fru Möller, roopt Se mi an! Frau Möller, rufen Sie mich an!
Herr Meier, hebbt Se dat höört? Herr Meier, haben Sie es gehört?

Hinweis 1:

Im Landesteil Schleswig außer einem südlichen Bereich (wie auch in Ostfriesland und Ostelbien) lautet das Suffix jedoch -en/-n, so dass hier Fro/Fru Möller, ropen Se mi an! Herr Meier, hebben Se dat höört? Herr Smidt, gahn Se na Huus! zutreffend ist. Das gilt aber nur hier. Im übrigen Gebiet ist diese Form nicht zutreffend und sollte dort vermieden werden. Sie kommt dort aber entsprechend dem Hochdeutschen vor.

Hinweis 2:
Zur Verwendung der Anredeform s. am Ende hier.