2.4.4.1 Demonstrative Pronomen und Artikelwörter (hinweisende Für- und Begleitwörter) de/dat

 

de/dat der/die/das, dieser/diese/dies, jener/jene/jenes

  1. Es sind die bestimmten Artikel in betonter Form, hier.

  2. Verwendung als Demonstrativpronomen, d.h. stellvertretend für ein Substantiv/Nomen, z.B.

    Den1 heff ik gor nich fraagt.
    Den habe ich gar nicht gefragt.
    Nu kiek dat mal an!
    Nun schau dir das mal an!

    Anmerkung 1:
    Im Landesteil Schleswig außer dem südlichen Teil (wie in Ostfriesland und Ostelbien) gilt der Einheitsfall. Daher lautet auch der maskuline Nichtnominativ de, s. Anmerkung 1 hier.

  3. Verwendung in betonter Form als demonstratives Artikelwort, d.h. begleitend bei einem Substantiv/Nomen, z.B.

    Na den Schreck sett ik mi hen.
    Nach diesem Schreck setze ich mich.

    Nach Zeitbestimmungen bedeutet de/dat meistens jener/jene/jenes:

    Den Dag heff ik dat nich weten.
    An jenem Tag habe ich es nicht gewusst.

    Hinweis:
    In Ausrufen wandert der maskuline Nichtnominativ den den in den Nominativ: Den Keerl, de schall sik wat schamen! Dieser Kerl sollte sich schämen!

    Zum Genitiv s. hier. Es ergibt sich danach z.B.

    • mit der possessiv-pronominalen Ergänzung sien/ehr:
    Fro/Fru … De ehr Halsband is weg.
    Frau … Deren Halsband ist verschwunden.

    • mit der präpositionalen Ergänzung vun:
    … Boom … Vun den2 steiht de Stamm scheef.
    … Baum … Dessen Stamm steht schief.

    Anmerkung 2:
    Im Landesteil Schleswig außer einem südlichen Bereich (wie auch in Ostfriesland und Ostelbien) gilt der Einheitsfall. Daher lautet der umschriebene maskuline Genitiv vun de, vgl. Anmerkung 1 hier.