3.1.2.1.1 Regeln zum Verbalstil (Zeitwortstil)

  1. Das Hochdeutsche neigt zum Gebrauch von Substantiven/Nomen, dem sog. Substantiv-/Nominalstil. Kennzeichnend niederdeutsch ist dagegen die vorwiegende Verwendung von Verben, was den sog. Verbalstil ergibt, s. a. hier.

    Das zeigt sich auch in Funktionsverbgefügen (Verb-Substantiv/ Nomen-Verbindungen), die im Hochdeutschen viel häufiger als im Niederdeutschen sind.

  2. Solche hochdeutschen Gefüge von Verben mit nur einem Substantiv/Nomen, das häufig auf -ung endet, sind ohne niederdeutsche Entsprechung, z.B.

    He seeg, dat ... = Er sah, dass ...
    Er machte die Beobachtung, dass ...

    He meen ... = Er meinte ...
    Er war der Meinung ...

    He see ... = Er sagte ...
    Er äußerte die Meinung ...

    He hett em/ehr/dat foorts ünnersöcht.
    = Er hat ihn/sie/es sofort untersucht.
    Er hat die Untersuchung sofort vorgenommen. 

    Ik heff överleggt, wat ik dat meten schull.
    Ich habe in Erwägung gezogen, eine Messung durchzuführen.

    Se hebbt sik vergleken. = Sie haben sich verglichen.
    Sie schlossen einen Vergleich.

  3. Solche hochdeutschen Gefüge von Verben mit präpositional angeschlossenen Verbalsubstantiven/-nomen, die häufig auf -ung enden, sind ohne niederdeutsche Entsprechung, z.B.

    Dat ne'e Programm bruukt se nu.
    = Das neue Programm wird nun angewandt.
    Hd. oft: Das neue Programm kommt nun zur Anwendung.

    De Wunsch is wohr worrn.
    = Der Wunsch erfüllte sich.
    Hd. oft: Der Wunsch ging in Erfüllung.

    Se hebbt em ümmerto beluert.
    = Sie haben ihn stets beobachtet.
    Hd. oft: Er stand unter ständiger Beobachtung.

    Se stünn ümmer praat/to Deensten.
    = Sie war stets bereit. Sie stand stets zu Diensten.
    Hd. oft: Sie stand stets zur Verfügung.

    Dat bleev mi lang in'n Kopp.
    = Das behielt ich lange im Kopf.
    Hd. oft: Das blieb mir lange in Erinnerung.

    He sorg dorför, dat de Plaan ümsett woor.
    Oder besser ohne Passiv:
    He sorg dorför, dat man den Plaan ümsett hett.
    = Er sorgte dafür, dass der Plan umgesetzt wurde.
    Hd. auch: Er veranlasste, dass der Plan zur Durchführung kam.

    He nehm dat Paket an.
    = Er nahm das Paket an.
    Hd. oft: Er nahm das Paket in Empfang.

    Se betwiefelt dat.
    = Sie bezweifeln das.
    Hd. oft: Sie ziehen das in Zweifel.

  4. Nicht üblich sind Substantivierungen/Nominalsierungen von Funktionsverbgefügen, z.B.

    Dat duer 1 Johr, ehr dat Gesett goll.
    = Es dauerte 1 Jahr, bis das Gesetz in Kraft trat.
    Hd. oft: Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes dauerte es 1 Jahr.

    De Arbeit schall 2011 losgahn.
    = Die Arbeit soll 1011 beginnen.
    Hd. auch: Die Inangriffnahme der Arbeit ist für 2011 vorgesehen.

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