2.1.7.2.2 Weitere Formen des Imperativs (der Befehlsform)

Der Imperativ erfasst nicht nur reine Befehle. Er drückt auch Aufforderungen, Bitten und Warnungen aus.

  1. Möglich sind ähnlich wie im Hochdeutschen auch andere Formen:

        Roopt Se mi an!1  Rufen Sie mich an! 
      Se fohrt wieder! Sie fahren weiter!
       Aftöven! Abwarten!
                    Nu warrt rinhaut! Jetzt wird tüchtig gearbeitet!
      Los! Los! 
    Smöökt warrt hier nich! Geraucht wird hier nicht!
    Spelen verbaden! Spielen verboten!
      Ji schüllt kamen! Ihr sollt kommen! 

    Anmerkung 1:
    Zum t-Suffix des Befehls in der Anredeform (Höflichkeitsform) s. hier.
    Zum -en/-n-Suffix des Befehls in derselben Form s. Hinweis 1 hier.

    Dat-Sätze:
    Dat Du mi goot oppasst! Dass Du mir gut aufpasst!
    (= Ermahnung)
    Deit he dat? Dat he dat deit! Tut er das? Und ob/wie er das tut!
    (= Beteuerung)
    Dat di de Hahn hackt! Möge Dich der Hahn hacken!
    (= Unwilligkeit)

  2. Möglich ist eine Umschreibung des verneinenden Imperativs mit möten müssen, z.B.

    Dat musst nich doon! Neben: Do dat nich! Tu das nicht!

  3. Nicht wird verwendet

    1. der Befehl zu einem Handeln in der Form des Partizips Präteritum. Hier werden die grammatischen oder andere Befehlsformen eingesetzt, z.B.

      Stah(t) still! (=Steh(t) still!) Oder: Still stahn! (= Stillstehen!) Stillgstanden!
      Pass(t) op! (=Pass(t) auf!) Aufgepasst!

    2. der Konjunktiv Präsens verbunden mit man man oder een man (eigentlich einer). Man sagt vielmehr z.B.

      Man/een nimmt ... Man nehme ...

Hinweis:
Zur Namengebung mit dem Imperativ s. hier

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