2.1.12 Konjugation der einzelnen Verben (Beugung der einzelnen Zeitwörter)

Die Konjugation ermöglicht es, den Personenbezug, Zeitbezug, Wirklichkeitsbezug und Handlungsbezug herzustellen.

Das heißt, dass je nach Form des gebeugten Zeitwortes regelmäßig erkannt werden kann, auf

  • welche Person (z.B. 3. Person Einzahl),
  • welche Zeit (z.B. Gegenwart),
  • welche Wirklichkeit (z.B. Möglichkeitsform) und
  • welche Handlungsart (z.B. Tätigkeitsform)

sich die Aussage des Verbs bezieht,
z.B. Dat gah di goot! Es gehe dir gut!

s. hier