3.1.7.1.2 Partizip Präsens/Partizip I als Attribut zum Substantiv/Nomen (Erstes Mittelwort als Beifügung zum Hauptwort/Namenwort)

  1. Attribute sind keine eigenständigen Satzglieder, sondern Gliedteile.

  2. Ein Partizip Präsens kann als Attribut zum Substantiv/Nomen verwendet werden, wenn es gewissermaßen zum Adjektiv geworden ist. Dabei bleibt die d-lose Form undekliniert, z.B.

    hölpen Hand  helfende Hand  
        aflopen Water  ablaufendes Wasser
       lachen Sünn  strahlende Sonne

    Die Flexionssuffixe (Beugungsendungen) -e, -en beim Partizip Präsens sind abgefallen, s. mehr

    Hinweis:
    Im Landesteil Schleswig außer einem südlichen Bereich (wie auch in Ostfriesland und Ostelbien) ist das d des Partizips Präsens erhalten. Es wird – nur hier – wie ein Adjektiv dekliniert: mit hölpende Hand mit helfender Hand, aflopendet Water ablaufendes Wasser, lachende Sünn strahlende Sonne.

  3. Kennzeichnend niederdeutsch ist die beschränkte Verwendung des Partizips Präsens. Wo es geht, weicht man aus auf

    1. ein dem Partizip Präsens entsprechendes Adjektiv, z.B.

      He keek mi mit glöhnige Ogen an.
      Er sah mich mit glühenden Augen an.

    2. eine entsprechende adverbiale Konstruktion, z.B.

      He keek mi fraagwies an.
      Mich traf sein fragender Blick.

    3. ein verwandtes Adjektiv, z.B.

      De Lüüd möögt sien t(o)rüchhol(l)ern Oort.
      Die Leute mögen sein zurückhaltendes Wesen

    4. – beim Fehlen solcher Möglichkeiten – einen Attributsatz, z.B.

      Autofohrers, de afböögt
      abbiegende Autofahrer

  4. Eine starke Erweiterung des Partizips Präsens scheidet aus:

    Erweiterung möglich:
    dat gau oplopen Water
    das schnell auflaufende Wasser

     

    Erweiterung nicht möglich, deshalb Attributsatz:
    de Olympiaad, de all veer Johr utricht warrt
    die alle vier Jahre stattfindende Olympiade
    die Olympiade, die alle vier Jahre stattfindet

  5. Es fehlt schließlich eine niederdeutsche Entsprechung für ein Partizip Präsens, das im Hochdeutschen attributiv gebraucht und mit zu erweitert wird (Gerundiv, zu-Partizip, zu-Mittelwort). Es muss mit einem Attributsatz umschrieben werden, z.B.

    Kosten, de betahlt warrn mööt
    zu zahlende Kosten

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