3.1.2.3.1 Gänzliche Weglassung von Verben (Zeitwörtern) der Bewegung

In lebhafter Rede werden besonders Verben der Bewegung weggelassen. Damit soll ausgedrückt werden

  1. das schnelle Eintreten der Bewegung, z.B.

    He denn na Huus!
    Er lief dann nach Hause!

  2. die rasche Aufeinanderfolge der Bewegungen, z.B.

    He denn rin in de Laden, den Kasserer de Pistool för de Bost, dat Geld ut de Kass un denn weg.
    Er eilte in das Geschäft, hielt dem Kassierer die Pistole an die Brust, nahm das Geld aus der Kasse und rannte davon.