2.1.9.2.3 Hilfs- und Modalverb (Hilfs-und veränderndes Zeitwort) schölen
schölen sollen
-
als Hilfsverb
Mit diesem Hilfsverb werden gebildet
-
als Modalverb
-
Eingeschränkte Bestätigung wird ausgedrückt, es tritt oft woll wohl hinzu, z.B.
Dat schall (woll) so wesen/ween/west sien/hebben.
Es wird wohl so gewesen sein.Hinweis 1:
Eingeschränkte Zustimmung auch möglich mit warrn s. dort im Absatz 2 hier, und wüllen s. dort im Absatz 2 a hier.Hinweis 2:
Es gilt für wüllen auch das, was allgemein für Modalverben gilt, s. hier
Hinweis 3:
Zu weiteren Formen für gewesen sein s. hier.
-
Eine Unsicherheit einer Aussage wird angedeutet, z.B.
Dat schall en(en) hitten Sommer geven.
Es soll ein heißer Sommer werden. -
Es kann an die Stelle treten von
-
dörven dürfen, z.B.
Schüllt = dörvt de Kinner den Film ok al sehn?
Dürfen die Kinder den Film schon sehen?
Wo schall = dörv ik dat verstahn?
Wie soll ich das verstehen? -
könen können, z.B.
Dat schall = kann ik gor nich mal seggen.
Das kann ich gar nicht mal sagen.
Wo schall = kann ik dat verstahn?
Wie kann ich das verstehen? -
möten müssen, z.B.
Dat ne’e Programm schall = mutt ik ok noch opspelen.
Das neue Programm muss ich noch installieren.
Wo schall = mutt ik dat verstahn?
Wie soll ich das verstehen?
-
-
Zur möglichen Weglassung des Vollverbs, d.h. des abhängigen Infinitivs, nach dem Modalverb schölen sollen s. hier.
-
Hinweis:
Zur Konjugation von schölen s. hier, zum Ersatzinfinitiv s. Abs. 2 hier.