2.1.9.2.3 Hilfs- und Modalverb (Hilfs-und veränderndes Zeitwort) schölen

schölen sollen

  1. als Hilfsverb

    Mit diesem Hilfsverb werden gebildet

    1. das Futur und Futurperfekt, s. hier und hier

    2. der Konjunktiv mittels des Präteritums (schull würde), s. hier

  2. als Modalverb

    1. Eingeschränkte Bestätigung wird ausgedrückt, es tritt oft woll wohl hinzu, z.B.

      Dat schall (woll) so wesen/ween/west sien/hebben.
      Es wird wohl so gewesen sein.

      Hinweis 1:
      Eingeschränkte Zustimmung auch möglich mit warrn s. dort im Absatz 2 hier, und wüllen s. dort im Absatz 2 a hier.

      Hinweis 2:

      Es gilt für wüllen auch das, was allgemein für Modalverben gilt, s. hier

      Hinweis 3:

      Zu weiteren Formen für gewesen sein s. hier.

    2. Eine Unsicherheit einer Aussage wird angedeutet, z.B.

      Dat schall en(en) hitten Sommer geven.
      Es soll ein heißer Sommer werden.

    3. Es kann an die Stelle treten von

      • dörven dürfen, z.B.

        Schüllt = dörvt de Kinner den Film ok al sehn?
        Dürfen die Kinder den Film schon sehen?
        Wo schall = dörv ik dat verstahn?
        Wie soll ich das verstehen?

      • könen können, z.B.

        Dat schall = kann ik gor nich mal seggen.
        Das kann ich gar nicht mal sagen.
        Wo schall = kann ik dat verstahn?
        Wie kann ich das verstehen?

      • möten müssen, z.B.

        Dat ne’e Programm schall = mutt ik ok noch opspelen.
        Das neue Programm muss ich noch installieren.
        Wo schall = mutt ik dat verstahn?
        Wie soll ich das verstehen?

    4. Zur möglichen Weglassung des Vollverbs, d.h. des abhängigen Infinitivs, nach dem Modalverb schölen sollen s. hier.

Hinweis:

Zur Konjugation von schölen s. hier, zum Ersatzinfinitiv s. Abs. 2 hier.

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