2.1.9.3.1 Modalverb (veränderndes Zeitwort) dörven

dörven1,2 dürfen

Anmerkung 1:
Weitere Formen: dröven/dröffen/droffen

Anmerkung 2:
Daneben wird, besonders in Dithmarschen, noch das Verb dören wagen, dürfen gebraucht.

  1. Es zeigt die Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis an, z.B.

    He dörv den Appel eten. Er darf den Apfel essen.

    Im mündlichen Gebrauch kann das Verb wegfallen, z.B.

    He dörv den Appel. Er darf den Apfel essen.

  2. In verneinenden Sätzen kann nich dörven nicht bedürfen/ nicht benötigen/ nicht brauchen bedeuten, z.B.

    Dor dörvst du di nix bi denken.
    = Dor bruukst du di nix bi (to) denken.
    Du darfst dir nichts dabei denken.

  3. Zur möglichen Weglassung des Vollverbs, d.h. des abhängigen Infinitivs, nach dem Modalverb dörven s. hier.

Hinweis 1:
Zur Konjugation von dörven s. hier, zum Ersatzinfinitiv s. Abs. 2 hier.

Hinweis 2:
Zur Konjugation von dören s. hier.