2.1.4.2.1 Formen des Präteritums (des Imperfekts, der Vergangenheit)
Erhalten sind nur das Personalsuffix -st in der 2. Person Singular und ein einheitliches Personalsuffix -en/-n im Plural („Einheitsplural“).
Das -n gilt dort, wo auch der Infinitiv so endet, s. hier.
Wenn der Stamm des Verbs auf d oder t endet, bleibt das Suffix -st unverändert, während es im Hochdeutschen -est lautet, s. die Formen bei arbeiden arbeiten.
Bei den schwachen Verben sind die Präteritumsuffixe abgefallen, s. bei arven erben und arbeiden arbeiten.
ik | holp | arv | arbeid | ich | half | erbte | arbeitete |
du | holpst | arvst | arbeidst | du | halfst | erbtest | arbeitetest |
he/se | holp | arv | arbeid | er/sie | half | erbte | arbeitete |
wi | holpen | arven | arbeiden | wir | halfen | erbten | arbeiteten |
ji | holpen | arven | arbeiden | ihr | halft | erbtet | arbeitetet |
se | holpen | arven | arbeiden | sie | halfen | erbten | arbeiteten |
Hinweis 1:
Zu wi:
In Nordniedersachsen z.T. we. Vgl. a. englisch we.
Zu ji:
In großen Teilen Dithmarschens und nördlich davon jüm, in Nordfriesland jem, in Angeln und westlich davon bis an Nordfriesland heran i, im östlichen Hamburg und östlich davon jü. Stellenweise auch jim und ju.
Zu se:
In Norderdithmarschen auch süm.
Hinweis 2:
Im Landesteil Schleswig außer einem südlichen Bereich (wie auch weitgehend in Ostfriesland sowie in Ostelbien) sind bei den schwachen Verben die Suffixe nicht abgestoßen worden. Die Normalform des Suffixes lautet -de. Zu Einzelheiten s. hier.
Hinweis 3:
Zur Konjugation der einzelnen schwachen Verben s. hier, der einzelnen starken und unregelmäßigen Verben s. hier.